Schulelternbeirat der Peter-Härtling-Schule

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Herzlich willkommen auf der Seite des Schulelternbeirats (SEB) der Peter-Härtling-Schule. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen über uns und unsere Arbeit.

Mitglieder des SEB:

Unser SEB wurde im 09. Oktober 2023 für eine Amtszeit von zwei Jahren (2023 – 2025) gewählt und setzt sich nun wie folgt zusammen:

SEB 2023-2025
Masoumeh Ghobadi
Benedict Pretnar
Yasmine Koch
Beate Buschlinger
Nicole Born
Katharina Ceh
Kristina Gundlach
Pamela Pies
Katharina Wittig
Ingrid Becker

Ein Anschreiben ging an die Elternschaft der Grundschule.

So erreichen Sie uns:

Wenn Sie ein Anliegen an uns richten möchten, dann können Sie sich entweder persönlich an die Mitglieder des SEB wenden, sich über Ihre/n Klassenelternsprecher:in an uns richten, oder uns einfach eine E-Mail schreiben an: seb@grundschule-finthen.de

Elternmitwirkung auf Schulebene:

Die Mitwirkung der Eltern an Schulen ist gesetzlich geregelt. In rheinland-pfälzischen Schulen gibt es vier Ebenen der gesetzlich verankerten Elternvertretungen (§§ 38 ff SchulG):

  • die Klassenelternversammlung (KEV),
  • den Schulelternbeirat (SEB),
  • den Regionalelternbeirat (REB) und
  • den Landeselternbeirat (LEB).

Darüber hinaus wirken Eltern u. a. im Schulausschuss, im Schulbuchausschuss und im Schulträgerausschuss mit.

Durch die Elternvertretungen werden die Eltern an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule beteiligt. Aufgabe der Elternvertretungen ist es, die Interessen der Eltern im Rahmen der Erziehung der Kinder zu wahren und das Vertrauensverhältnis zwischen Schule und Elternhaus zu festigen und zu vertiefen (§ 38 SchulG).

Aufgaben des Schulelternbeirats (SEB):

Nach § 40 des Schulgesetzes hat der SEB die Aufgabe, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Er soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge der Elternschaft unterbreiten. Der SEB vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit. Die gewählten Mitglieder nehmen die gesetzlich geregelten Mitwirkungsrechte der Eltern wahr und sind an Entscheidungen beteiligt, die für die ganze Schule von Bedeutung sind.

Mitwirkung des Schulelternbeirats (SEB):

Das Schulgesetz sieht drei Formen der Mitwirkung des SEB vor:

  • Anhören
  • Benehmen
  • Zustimmung

Der Schulelternbeirat ist bei allen wesentlichen Maßnahmen der Schule anzuhören. Anhören bedeutet, dass der SEB um Abgabe einer Stellungnahme gebeten wird, die bei der Entscheidungsfindung einzubeziehen ist. Möglich ist auch das mündliche Erörtern der Angelegenheit. Eine Pflicht der Schulleitung, dem Votum des SEB zu folgen, besteht nicht. Anhörungstatbestände sind in § 40 (4) SchulG aufgeführt.

Das Benehmen stellt eine qualifizierte Form der Anhörung dar. Hier soll gezielt auf eine Einigung hingearbeitet werden. Die Schulleitung muss sich intensiv mit den Argumenten auseinandersetzen. Eine Pflicht, dem Votum des SEB zu folgen, besteht gleichwohl nicht.

Des Benehmens mit dem Schulelternbeirat bedürfen Tatbestände nach § 40 (5) SchulG.

Die stärkste Form der Mitbestimmung ist die Zustimmung zu bestimmten Maßnahmen. Zustimmung bedeutet, dass die Schulleitung nicht ohne Einverständnis des SEB entscheiden darf. Sowohl SEB als auch Schulleitung können bei mangelnder Zustimmung die Entscheidung des Schulausschusses herbeiführen, die dann bindend ist. Es handelt sich hierbei um Tatbestände nach § 40 (6) SchulG.

Informationspflicht der Schule:

Die Schulleitung ist verpflichtet, den SEB über alle Angelegenheiten zu informieren, die für das Schulleben bedeutsam sind, und die wichtigsten Vorschriften (Schulgesetz, Schulordnung, Schulwahlordnung etc.) zur Verfügung zu stellen (§ 40 SchulG).

Wahl und Zusammensetzung des SEB:

Der Schulelternbeirat wird aus der Mitte der Wahlberechtigten innerhalb der ersten acht Wochen nach Schuljahresbeginn gewählt. Für je 50 minderjährige Schülerinnen und Schüler werden ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied gewählt; mindestens werden jedoch drei, höchstens 20 Mitglieder und ebenso viele stellvertretende Mitglieder gewählt (§10 SchulWO). An unserer Schule besteht der SEB demnach aus 7 Mitgliedern.

Wählbar (passives Wahlrecht) sind alle Eltern einer Schule. Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) sind die Mitglieder der Wahlversammlung, die aus den Klassenelternsprecherinnen und Klassenelternsprechern (KES), ihren Stellvertretern/innen sowie zwei Wahlvertreterinnen oder Wahlvertretern pro Klasse bestehen.

Die Amtszeit des SEB beginnt mit der Wahl, beträgt zwei Jahre und endet mit der Wahl des neuen SEB (§16 SchulWO).

Der SEB wählt für die Dauer seiner Amtszeit spätestens in der konstituierenden Sitzung bzw. innerhalb von zehn Wochen nach Unterrichtsbeginn aus seiner Mitte den/die Schulelternsprecher:in und dessen/deren Stellvertreter:in (§16 SchulWO).

Ein Mitglied des SEB scheidet aus seinem Amt aus,

  • wenn es kein Kind mehr an der betreffenden Schule hat oder
  • wenn es von seinem Amt zurücktritt.

In diesen Fällen rückt die Stellvertreterin oder der Stellvertreter mit der höchsten Stimmenzahl nach (§19 SchulWO).

Verfahrensweise des SEB:

Die Sitzungen des SEB finden regelmäßig in einem ca. 6- bis 8-wöchigen Abstand statt. Der SEB tagt hierbei grundsätzlich in nicht-öffentlicher Sitzung, es können jedoch Gäste durch die Sitzungsleitung (Vorsitzenden des SEB) dazu eingeladen werden (Richtlinien Nr. 8.1). Die Schulleiterin oder der Schulleiter nimmt – bis auf Ausnahmefälle – grundsätzlich an den Sitzungen teil. Die Beratungen des SEB unterliegen nicht der Verschwiegenheit. Über Angelegenheiten, die einer vertraulichen Behandlung bedürfen, ist Stillschweigen zu bewahren (§ 49 (6) SchulG). Die Sitzungen werden protokolliert.

Um die Tätigkeit des SEB – insbesondere gegenüber den Eltern der Schule – transparenter zu machen, erhalten alle Klassenelternsprecher:innen (KES) sowie deren Stellvertreter:innen (soweit die E-Mailadressen dem SEB bekannt sind) die Protokolle der Sitzungen sowie den jeweils nächsten SEB-Sitzungstermin per E-Mail zugesandt. Zugleich werden hier die Kurzberichte der Sitzungen veröffentlicht.

Hierdurch wird gewährleistet, dass wichtige Informationen über den Verlauf und die Ergebnisse der SEB-Sitzungen zeitnah an die Elternvertreter auf Klassenebene weitergegeben werden und diese wiederum die Informationen an die Elternschaft der jeweiligen Klassen weiterleiten können.

Öffentlicher Kurzbericht der letzten SEB-Sitzung vom 06. November 2023

Öffentlicher Kurzbericht der letzten SEB-Sitzung vom 24. Januar 2024